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Herzlich willkommen bei den Erläuterungen des Kantons Bern zu eUmzug – die elektronische Umzugsmeldung

Über eUmzug können Sie einfach einen Umzug melden (Wegzug / Zuzug / Umzug). Grundvoraussetzung für die Nutzung ist, dass Ihre Wegzugsgemeinde eUmzug bereits anbietet. Aktuell ist dies noch nicht in allen Gemeinden und Kantonen der Schweiz möglich. Falls Sie von einer teilnehmenden in eine nicht teilnehmende Gemeinde umziehen, können Sie Ihren Umzug dennoch online erfassen. Das System wird Sie während des Meldeprozesses darüber informieren, ob Ihre aktuelle Gemeinde eUmzug anbietet oder nicht.

Wichtig zu wissen: Der Online-Dienst steht für Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter nicht zur Verfügung.

Wichtig:

  • Bei der Nutzung von eUmzugBE bezahlen Sie lediglich die Meldegebühren der Gemeinde. Die Gemeinden können anfallende Gebühren nachträglich in Rechnung stellen, insbesondere bei ausländischen Staatsangehörigen (ausländerrechtliche Gebühren wie z.B. Ausweisgebühr).
  • Volljährige Kinder, welche mit einem oder beiden Elternteilen im gleichen Haushalt leben und mitumziehen, müssen den Umzug eigenständig melden (entweder per Online-Service eUmzugCH oder am Gemeindeschalter).
  • Der Heimatschein wird von der Wegzugsgemeinde direkt der neuen Wohngemeinde per Post zugestellt.
  • Der Kanton Bern ist mit der Versuchsverordnung eUmzug legitimiert, den Online-Service eUmzugCH anzubieten.
  • Der Kanton Bern wird jeden Missbrauch von eUmzugCH zu einer strafrechtlichen Anzeige bringen.

Für den e-Umzug klicken Sie bitte auf folgenden Link: https://www.eumzug.swiss/eumzugngx/canton/BE

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